Organisation und Ablauf des Schultags

Der Unterricht beginnt fließend zwischen 7.45 Uhr und 8.30 Uhr, daher sollen die Kinder spätestens um 8.30 Uhr in den Lernräumen sein. Falls ein Kind an einem Tag nicht in die Schule kommen kann oder sich verspätet, bitten wir um zuverlässige Krankmeldung bis spätestens 8.15 Uhr im Sekretariat; entweder telefonisch oder per E-Mail. (Wenn ein Kind um 8.30 Uhr weder anwesend noch entschuldigt ist, müssen die Pädagogen/innen davon ausgehen, dass etwas Unvorhergesehenes passiert ist und die Eltern telefonisch kontaktieren.)

Unterrichtsfreistellungen aus anderen Gründen können für bis zu 2 Tagen bei den Klassenlehrern beantragt werden, Freistellungen für längere Zeiträume bedürfen eines Antrags bei der Schulleitung.

Die Kinder halten sich während des Unterrichts in den Lernräumen auf (=Klasse oder Garten, Atelier, Küche...). Beim Verlassen eines Lernraums hat sich das Kind von dem/der zuständigen Pädagogen/in abzumelden.

Während der Schulzeit darf ein Primariakind das Schulgelände nur in Begleitung einer Pädagogin/ eines Pädagogen verlassen, oder in Begleitung einer eingeschulten Person (Going-Out-Begleitung), ab der 7. Schulstufe ist dies mit ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Pädagogin / des zuständigen Pädagogen auch ohne Begleitung möglich. Falls ein Kind das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt, werden unverzüglich die Eltern informiert.

Für den Aufenthalt in den Lernräumen gelten die Gruppenregeln, welche die Kinder gemeinsam mit den Pädagogen/innen zu Schulbeginn verfassen, bzw. die Gartenregeln.

Die Benutzung von Handys ist für Primariaschülerinnen und Schüler während des gesamten Schultages, wie auch in der betreuten Freizeit untersagt. Mitgebrachte Mobiltelefone müssen beim Ankommen ausgeschaltet werden und einer Lehrperson übergeben werden, welche diese bis zur Entlassung der SchülerInnen sicher verwahrt. Bei Zuwiderhandeln verbleiben die Mobiltelefone bei der Schulleitung und können dort von den Eltern abgeholt werden.

 

Schulgebäude und Sauberkeit

Wir, Schüler und Lehrer, achten gemeinsam auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich. Müll wird in den dafür zur Verfügung gestellten Behältern getrennt und entsorgt.

Das Gebäude, der Garten, sowie das gesamte Inventar sind achtsam zu behandeln.

Eigenes sowie fremdes Eigentum muss mit der gebührenden Sorgsamkeit behandelt werden.

Schäden müssen einem Lehrer oder der Schulleitung gemeldet werden; mutwilliges Zerstören zieht finanzielle Forderungen an die Eltern nach sich.

Das Tragen von Hausschuhen ist für alle Schülerinnen verpflichtend.

Straßenschuhe, Outdoorkleidung und Rucksäcke werden in den Spinden verstaut.

Gesundheit und Sicherheit

Infektionskrankheiten, aber auch Läuse oder Wurmbefall müssen sofort gemeldet werden.

Alkohol- oder Drogenkonsum ist für Schüler und Schülerinnen in der Schule und bei allen Schulveranstaltungen (zB.: Klassenreisen) strengstens untersagt.

Ebenso dürfen keine gefährlichen Gegenstände (zB: Messer) in die Schule mitgebracht werden.

Bei Feueralarm haben alle das Schulhaus rasch und entsprechend der Anweisungen des Lehrpersonals zu verlassen.

Aufsichtspflicht

Die Pädagog/innen übernehmen am Morgen die Aufsicht, wenn die Kinder das Schulhaus betreten – allerdings frühestens um 7.45 Uhr. Falls das Gartentor bereits vor 7.45 Uhr geöffnet ist, können die Kinder im Garten warten. Dort können sie zu dieser Zeit allerdings noch nicht beaufsichtigt werden! 

Nach Unterrichtsende müssen die Kinder das Schulgelände verlassen, sofern sie nicht für die betreute Freizeit angemeldet sind. Die Aufsicht endet fünf Minuten nach Unterrichtsschluss. Für Kinder, die zur betreuten Freizeit angemeldet sind, beginnt und endet die Aufsicht pünktlich zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt.

Kinder, die noch nicht alleine nach Hause gehen dürfen und nicht rechtzeitig abgeholt werden, werden kostenpflichtig weiter beaufsichtigt. (Montag bis Donnerstag bis zum Ende der betreuten Freizeit gilt für jede angefangene Stunde der jeweilige Stundensatz der betreuten Freizeit, ab 17 Uhr sowie freitags nach 15 Uhr gilt ein erhöhter Sondertarif.)

Falls Kinder von anderen Personen als den Eltern abgeholt werden, muss das von den Eltern  schriftlich mitgeteilt werden. Auch ob ein Kind alleine nach Hause gehen darf, teilen die Eltern schriftlich mit. Beides kann für einen speziellen Tag oder regelmäßig gelten.

In der Zeit außerhalb des Unterrichts bzw. schulischer Veranstaltungen dürfen Personen sich nur dann am Schulgelände aufhalten, wenn dies ausdrücklich mit einem zuständigen Pädagogen/ einer zuständigen Pädagogin vereinbart wurde.

Für Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen und die betreute Freizeit gelten obige Regeln sinngemäß. Bei Veranstaltungen, die nicht im Rahmen des Unterrichts stattfinden (Schulfeste u.Ä.) bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern!

 

Stand: 1. Februar 2019